Stand 20.11.2023
Die Weiterbildungsrichtlinien1) definieren die Eckdaten einer Weiterbildung in Emotionaler Kompetenz (EK) auf der Basis des Konzeptes „Emotional Literacy“ von Claude Steiner und die Standards für die Abschlusszertifikate.
Innerhalb dieses Rahmens legen die Ausbildungsberechtigten2) (Teacher und Senior Teacher, für Level I auch Trainer in Kooperation mit Teacher) das inhaltliche Curriculum sowie die zeitliche und finanzielle Struktur fest.
1. Ethische Selbstverpflichtung
In der Rolle als Practitioner, Trainer, Teacher und Senior Teacher für Emotionale Kompetenz (Emotional Literacy) besteht die Verpflichtung, die Prinzipien des sogenannten kooperativen Vertrages einzuhalten.
Ein kooperativer Vertrag beinhaltet den Verzicht auf jegliche Form manipulativer Machtausübung. Dazu gehören z.B. Lügen, grenzverletzende Hilfeleistungen sowie die Ausbeutung von Abhängigkeitsverhältnissen.
Wir sind davon überzeugt, dass die authentische Vermittlung von Emotional-Literacy-Konzepten nur möglich ist, wenn die genannten Prinzipien auch in den privaten Alltag integriert werden. Die Emotional Literacy Practitioner, -Trainer, -Teacher und -Senior Teacher verpflichten sich, gemäß dieser Überzeugung zu handeln.
2. Adressaten der Weiterbildung
Die Weiterbildung in EK ist berufsbegleitend und steht jeder Person offen, die in ihrem ausgeübten Beruf einen Schwerpunkt auf die Arbeit mit dem EK-Konzept legen kann und will. Voraussetzung ist in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung. Über die Aufnahme in die Weiterbildung entscheidet der/die Ausbildungsberechtigte.
3. Weiterbildungsabschlüsse
Level I: Practitioner für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Practitioner verfügen über gründliche Kenntnisse des Konzeptes der EK und können es vorstellen und erläutern.
Level II: Trainer für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Trainer verfügen über die Kompetenz, nach den Regeln von EK in privaten wie professionellen Beziehungen zu handeln und andere Menschen in der Anwendung des Konzeptes zu unterrichten.
Darüber hinaus können Trainer in Kooperation mit einem Teacher Practitioner ausbilden.
Level III: Teacher für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Teacher sind befugt, Trainer auszubilden.
Level IV: Senior Teacher für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
Senior Teacher sind befugt, Praktizierende der EK auf allen Level auszubilden. Sie verfügen über die Kenntnis der Anwendung von EK in unterschiedlichen privaten und professionellen Kontexten und über ausgewiesene Lehrkompetenz.
4. Inhaltliche Anforderungen an die Weiterbildung
Zentrale Bestandteile der Weiterbildung sind die Erfahrung und Reflexion der Praxis von Emotionaler Kompetenz sowie solide Kenntnisse des zugrunde liegenden Konzeptes.
Für die Weiterbildungsabschlüsse Level II bis Level IV sind diese zentralen Bestandteile einzubetten in den Theoriekontext zum Thema Emotionale Kompetenz sowie in Basiskenntnisse von Beratung, Gruppendynamik und Veränderungsprozessen.
Die Inhalte im Einzelnen werden jeweils von den Ausbildungsberechtigten festgelegt.
5. Formale Anforderungen an die Weiterbildung
Die Weiterbildung bereitet auf vier verschiedene Abschlüsse vor, die aufeinander aufbauen und nach Level unterschieden sind. Der Abschluss eines niedrigeren Levels ist jeweils Voraussetzung, um den nächsthöheren Level anzustreben und abzuschließen.
Im Folgenden werden die notwendigen Weiterbildungsleistungen für die jeweiligen Level definiert.
Level I: Practitioner für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
mindestens 64 Ausbildungsstunden bei einem EK Teacher oder einem Trainer, der in Kooperation mit einem Teacher arbeitet, davon mindestens ein Blockseminar von 16 Stunden.
Die 64 Stunden strukturieren sich wie folgt:
Einführung in das EK-Konzept und seine Grundlagen sowie Selbsterfahrung zu EK und Reflexion (Auswertung, Transfer und Abschlussprüfung).
Level II: Trainer für Emotionale Kompetenz (DGEK e.V.)
mindestens 176 Stunden EK Weiterbildung bei einem EK Teacher sowie 60 Stunden supervidierte eigenverantwortliche Anwendungspraxis EK außerhalb der Weiterbildungsgruppe und 20 Stunden Arbeit in Peergruppen.
Die 176 Weiterbildungsstunden strukturieren sich wie folgt:
– 48 Stunden intensives EK-Training mit einem EK Teacher;
davon 32 Stunden Blockseminare mit mindestens 16 Stunden.
– 128 Stunden Weiterbildungsgruppe bei einem EK Teacher.
Die 128 Stunden Weiterbildungsgruppe bei einem EK Teacher umfassen EK Training, EK Training unter Anleitung der TeilnehmerInnen und mit Livesupervision in der Gruppe, die Vermittlung von Basiskenntnissen von Beratung, Gruppendynamik und Veränderungsprozessen, Persönlichkeit, Kommunikation, psychologische Spiele und Emotionspsychologie sowie angemessener Interventionsstrategien und Kriseninterventionen und die Arbeit mit EK unter Berücksichtigung systemischer Kontexte.
Die 60 Stunden eigenverantwortliche EK-Anwendungspraxis des Trainers in Ausbildung außerhalb der Weiterbildungsgruppe kann zeitlich parallel zu den 176 Weiterbildungsstunden oder im Anschluss daran erfolgen.
Die Supervision der 60 Stunden eigenverantwortliche EK-Anwendungspraxis des Trainers in Ausbildung außerhalb der Weiterbildungsgruppe umfasst mindestens 6 Supervisionseinheiten, die zeitlich in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anwendungspraxis stehen. Die Supervision kann im Rahmen der 128 Stunden in der Weiterbildungsgruppe oder als Einzeltermine bei der/dem EK-AusbilderIn angefordert werden.
In einer Supervisionseinheit stellt die/der TeilnehmerIn Auszüge aus ihrer/seiner eigenen Arbeit mit EK vorzugsweise in Bild- oder Tonaufzeichnung seinem/ihrem Teacher und der Ausbildungsgruppe vor und wertet diese mit dem Ausbilder aus. Pro vorgestelltem Fall kann eine Supervisionseinheit anerkannt werden.
In den Peergruppen (mindestens 3 Personen) schließen sich die Weiterbildungsteilnehmer zusammen, um Gelerntes außerhalb der Weiterbildungsgruppe zu vertiefen, gemeinsam zu üben und Erfahrungen auszutauschen.
Eine Teilnahme an den EK-Trainingsworkshops der DGEK-Jahreskonferenzen kann auf das EK-Training angerechnet werden.
Level III: EK Teacher (DGEK e.V.)
Antrag auf Weiterbildung zum Teacher DGEK:
Der Antrag eines Trainers wird gerichtet an einen Senior Teacher, bei dem er/sie die Ausbildung absolvieren möchte.
Zulassung zur Weiterbildung zum Lehrenden (Eingangsschwelle):
– Befürwortung durch drei Senior Teacher (einschließlich Ausbilder).
In Zeiten, in denen keine drei Senior Teacher zur Verfügung stehen, sind Ausnahmeregelungen zuzulassen.
– Vorstellung eines Ausbildungskonzepts/Ausbildungsplans.
Über die Zulassung entscheidet der Senior Teacher, bei dem die Ausbildung absolviert wird.
Zeitliche Struktur der Ausbildung:
– Die ersten zwei Jahre der Ausbildung dienen der spezifischen Qualifizierung für die Lehrtätigkeit. Dies betrifft insbesondere die Supervisionskompetenz, die Lehrkompetenz und die theoretische Vertiefung. In dieser Zeit arbeitet der „Teacher in Ausbildung“ im Ausbildungsprogramm des Senior Teachers mit.
– In weiteren 3 Jahren praktiziert er selbständig als „Teacher unter Supervision“.
Level IV: EK Senior Teacher (DGEK e.V.)
Der Antrag auf Anerkennung als Senior Teacher kann frühestens 3 Jahre nach Zertifizierung als Level III EK Teacher (DGEK e.V.) gestellt werden. Der Antrag ist an einen Senior Teacher zu richten.
6. Regelung der Abschlüsse (DGEK e.V.)
Erfolgreich abgeschlossene Weiterbildungen teilen die für die Zertifizierung zuständigen Personen dem Verein mit. Die Abschlussurkunden werden in der Regel auf der DGEK Jahreskonferenz feierlich überreicht. Eine DGEK Zertifizierung und Abschlussurkunde setzt die Mitgliedschaft in der DGEK e.V. im Jahr des Abschlusses voraus. Das Gütesiegel DGEK dürfen nur zertifizierte Mitglieder der DGEK führen. Vor jedem Abschlussverfahren wird das Vorliegen der formalen Anforderungen (siehe Abschnitt 5) von demjenigen/derjenigen geprüft, der in Abschnitt 6 als Entscheider über den erfolgreichen Abschluss genannt ist. Bei Level IV von dem Senior Teacher, der die Anerkennung ausspricht.
Level I: EK Practitioner (DGEK e.V.)
Der Abschluss zum EK Practitioner kann frühestens 1 Jahr nach Beginn der Weiterbildung beantragt werden.
Für den Abschluss der Weiterbildung zum EK Practitioner (DGEK e.V.) sind erforderlich:
– 30 Minuten Präsentation von EK in der Ausbildungsgruppe.
– 30 Minuten Umgang mit Fragen der Auszubildenden und des Prüfers.
Über „bestanden“ oder „noch nicht bestanden“ der Zertifizierung entscheidet der Teacher oder der Trainer, der in Kooperation mit einem Teacher arbeitet.
Level II: EK Trainer (DGEK e.V.)
Die Zulassung zur Zertifizierung erfolgt auf Empfehlung des Ausbilders, der diese auch durchführt und über „bestanden“ oder „noch nicht bestanden“ entscheidet. Sie kann frühestens 2 Jahre nach Abschluss des Practitioner-Levels beantragt werden.
Für die Zertifizierung sind erforderlich:
a) schriftlicher Teil
Hausarbeit im Umfang von 10-15 Seiten
Gliederung:
– Professionelle Selbstdarstellung.
– Persönliche Lernerfahrungen im Weiterbildungsprozess.
– Dokumentation eines eigenverantwortlich durchgeführten EK Trainings.
– Reflexion des dokumentierten Falls unter besonderer Berücksichtigung der Kontext-bedingungen der Trainingssituation.
b) mündlicher Teil
– 45 Min. Praxisanleitung EK unter Live – Supervision oder in Bandaufzeichnung.
– 45 Min. Fragen zu Praxiseinheit und schriftlicher Arbeit.
Bei dem Entscheidungsprozess über die Zertifizierung wird die gesamte Ausbildungszeit berücksichtigt.
Level III: EK Teacher (DGEK e.V.)
Die abschließende Zertifizierung als „Teacher“ kann frühestens 5 Jahre nach Abschluss von Level 2 erfolgen.
Die Berechtigung zum Führen des Arbeitstitels „Teacher in Ausbildung“ beginnt nach Zulassung zur Teacherausbildung. Sie ist gebunden an eine kontinuierliche aktive Mitarbeit im Ausbildungsprogramm des für die Ausbildung verantwortlichen Senior Teachers.
Die Berechtigung zum Führen des Arbeitstitels „Teacher unter Supervision“ beginnt frühestens zwei Jahre nach Eintritt in den Weiterbildungsabschnitt als „Teacher in Ausbildung“. Der Arbeitstitel „Teacher unter Supervision“ ist gebunden an eine kontinuierliche aktive Ausbildungstätigkeit unter regelmäßiger Supervision des für die Ausbildung verantwortlichen Senior Teachers.
Der Übergang von „Teacher in Ausbildung“ zu „Teacher unter Supervision“ erfolgt durch Antrag an den Senior Teacher, der über den Antrag entscheidet.
Vom Teacher unter Supervision sind für den Abschluss zu erbringen:
– aktive Mitarbeit (Vortrag, Workshop) an mindestens drei Konferenzen der DGEK unter Supervisionsbedingungen. Ein Konferenzbeitrag kann durch eine supervidierte Publikation ersetzt werden
– drei ausführliche Live – Supervisionen für Ausbildungstätigkeit
– Vorlage eines Antrags auf Abschluss der Teacherweiterbildung zusammen mit einem Erfahrungsbericht bei dem Senior Teacher, der Ausbilder in dieser Phase war.
Der Senior Teacher entscheidet über den Antrag auf Abschluss der Teacherweiterbildung.
Level IV: EK Senior Teacher (DGEK e.V.)
Der Senior Teacher, der einen Antrag eines Teachers auf Anerkennung als Senior Teacher erhalten hat, holt die Unterstützung des Antrags ein bei jeweils mindestens
– drei weiteren Senior Teachern. In Zeiten, in denen keine drei Senior Teacher zur Verfügung stehen, sind Ausnahmeregelungen zuzulassen
– drei Teachern oder Trainern.
Bei Vorliegen der 6 Unterstützervoten spricht dieser Senior Teacher die Anerkennung aus. Sie ist in den Verbandsorganen zu veröffentlichen.
7. Anrechnung von Ausbildungsleistungen, Ausnahme- und Widerspruchsregelung
Ausbildungen bei verschiedenen DGEK-Teachern können gegenseitig anerkannt werden, soweit sie inhaltlich und zeitlich den Ausbildungsinhalten entsprechen. Die Entscheidung trifft in jedem Einzelfall der Teacher, bei dem ein Abschluss beantragt wird.
Bei Abweichung von den in den Weiterbildungsrichtlinien getroffenen Festlegungen kann ein Antrag auf eine Ausnahmeregelung gestellt werden. Der Antrag ist an den Vorsitzenden des Weiterbildungsausschusses der DGEK e.V. zu richten. Der Weiterbildungsausschuss entscheidet abschließend über den Antrag.
Bei Widersprüchen gegen Zertifizierungsentscheidungen oder die Weiterbildungspraxis ist entsprechend zu verfahren.
8. In Kraft treten
Diese geänderten Weiterbildungsrichtlinien treten nach Zustimmung des Weiterbildungsausschusses und der Lehrenden- und Trainerkonferenz auf Grund des Beschlusses des Vorstands vom 05.11.2023 mit Wirkung vom 20.11.23 in Kraft.
Neckargemünd, den 05.11.2023
Norbert Nagel
Vorsitzender des Vorstands der DGEK e.V.
1) In den Richtlinien wird überwiegend die maskuline Sprachform verwendet, um die Lesbarkeit zu vereinfachen. Es sind aber jeweils auch die weiblichen Personen damit gemeint.
2) Diese Weiterbildungsrichtlinien enthalten vorwiegend Bestimmungen für Weiterbildungen in Emotionaler Kompetenz, mit denen ein zertifizierter Abschluss und Titel angestrebt werden. In diesem Fall wird in den Richtlinien auch von “Ausbildung” gesprochen.